Rechtsprechung
BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 110
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 158
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98
Wird der Antragsteller aber, nachdem er das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht hat, in eine andere Anstalt verlegt, dann ist es, wenn der Betroffene mit seinem Begehren anstrebt, daß die Anstalt zu einer bestimmten (künftigen) Maßnahme verpflichtet wird, es also nicht allein um eine (oder die) in der Vergangenheit erfolgte Anordnung geht, auf seinen Antrag (vgl. BGHSt 36, 313) an die Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in der diese Anstalt liegt (BGHSt 36, 33). - BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89
Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98
Wird der Antragsteller aber, nachdem er das gerichtliche Verfahren anhängig gemacht hat, in eine andere Anstalt verlegt, dann ist es, wenn der Betroffene mit seinem Begehren anstrebt, daß die Anstalt zu einer bestimmten (künftigen) Maßnahme verpflichtet wird, es also nicht allein um eine (oder die) in der Vergangenheit erfolgte Anordnung geht, auf seinen Antrag (vgl. BGHSt 36, 313) an die Strafvollstreckungskammer zu verweisen, in der diese Anstalt liegt (BGHSt 36, 33). - BGH, 18.10.1995 - 2 ARs 285/95
Beteiligung am gerichtlichen Verfahren - Vollzugsbehörde - Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 2 ARs 466/98
"An dem Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach dem Strafvollzugsgesetz ist grundsätzlich die Strafvollzugsbehörde beteiligt, die die angefochtene Maßnahme angeordnet oder die beantragte abgelehnt oder unterlassen hat (BGH NStZ 1996, 207).
- BGH, 12.12.2001 - 2 ARs 325/01
Zuständigkeit (Strafvollstreckung; Grundsatz der Vollzugsnähe); Eigengeld; …
Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (vgl. für § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO: BGH NStZ 1989, 548; vgl. auch BGH NStZ 1999, 158; BGHSt 36, 33 ff.). - BGH, 12.12.2001 - 2 AR 190/01
Eigengeld - Strafvollzug - Verfügbarkeit des Eigengeldes - Strafgefangenenrechte …
Auszunehmen von diesem Grundsatz sind lediglich vorübergehende Verschubungen (vgl. für § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO: BGH NStZ 1989, 548; vgl. auch BGH NStZ 1999, 158; BGHSt 36, 33 ff.). - OLG Hamm, 11.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 721/18
Strafvollzug; gerichtliche Zuständigkeit für die Anfechtung der Verlegung in eine …
Die seitens des Thüringer Oberlandesgerichts (und auch des Landgerichts Siegen) weiter zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1988 - Az. 2 ARs 536/88 = BGHSt 36, 33 ff.; BGH NStZ 1999, 158) sowie die seitens des Landgerichts Siegen zusätzlich für seine Auffassung in Anspruch genommene Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 30. Januar 2014, Az. 4a Ws 8/13) betrafen sämtlich tatsächlich gar keine Fälle, in denen eine Verlegungsentscheidung als solche Gegenstand der Anfechtung gewesen ist; es handelte sich jeweils um Verpflichtungs begehren (Gewährung von Vollzugslockerungen, Aushändigung eines Kalenders, Gewährung eines Ausganges) deren Ablehnung durch die Ausgangsanstalt allein durch in der Person des Gefangenen bedingte Umstände begründet war, mit der Folge, dass entsprechend der insoweit ebenfalls gefestigten Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 09. Mai 2017 - III-1 Vollz (Ws) 172/17 -, juris) nunmehr die aufnehmende JVA und entsprechend die an deren Besitz befindliche Strafvollstreckungskammer zu entscheiden hatte. - OLG Hamm, 28.07.2015 - 3 (s) Sbd I-8/15
Örtliche Zuständigkeit, Strafvollstreckungskammer, Überprüfungsverfahren
Denn sowohl Rechtsprechung als auch Literatur zu § 110 StVollzG haben insoweit auch Ausnahmen zugelassen, wie z.B. einen Verweisungsbeschluss bei einer nicht nur vorübergehenden Verlegung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 1998 - 2 ARs 466-98, NStZ 1999, 158; OLG Celle, Beschluss vom 1. Juni 1981 - 3 Ws 144/8, NStZ 1981, 494;… Arloth, StVollzG, 3. Auflage, § 110, Rdnr. 4 m.w.N.;… Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Auflage, § 110 , Rdnr. 4 m.w.N.;… Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 6. Auflage, § 110, Rdnr. 6;… Bachmann in LNNV, 12. Auflage 'Abschnitt P, § 110 StVollzG, Rdnr. 42), wobei lediglich umstritten war und ist, ob ein solcher Verweisungsbeschluss eines Antrages bedarf (…vgl. Bachmann a.a.O. m.w.N.).
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 14.09.1998 - Ws 1115/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Anordnung der Führungsaufsicht; Unzulässige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Führungsaufsicht; Begriff der Gesetzeswidrigkeit von Anordnungen der Führungsaufsicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 23.07.1998 - 2 StVK 115/98
- OLG Nürnberg, 14.09.1998 - Ws 1115/98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 804
- NStZ 1999, 158
- StV 1999, 218
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 25.03.1988 - 2 Ws 227/88
Anfechtung; Ablehnung; Nachträgliche Anordnung; Beschwerde; Gesetzwidrigkeit; …
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- OLG Frankfurt, 16.01.2020 - 3 Ws 903/19
Therapieweisung nach § 68b Abs. 2 Satz 2 StGB trotz fehlender Einwilligung des …
Eine solche Therapieweisung wird deshalb auch bei fehlender Einwilligung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig oder jedenfalls nicht durchweg unzulässig erachtet (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Mai 2014 - 4 Ws 158/14 BeckRS 2014, 11799; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. September 1998 - Ws 1115/98; OLG Hamm, Beschlüsse vom 18. Juli 2107 - 3 Ws 301-302/17 BeckRS 2017, 134142 und vom 18. Januar 2000 2 Ws 12/00 NStZ 2000, 373;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 29. Aufl. 2014, § 68b Rn. 22;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl. 2018 § 56c Rn. 8b;… Ostendorf in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017 Rn. 13). - OLG Karlsruhe, 19.11.2010 - 2 Ws 407/10
Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Weisungen
Da die Ablehnung von Weisungen von dem Katalog der Ausnahmevorschrift des 453 Abs. 2 S. 3 StPO nicht erfasst ist, ist dies vorliegend die einfache Beschwerde nach § 453 Abs. 2 S. 1 StPO, die - auch bei Ablehnung einer beantragten Maßnahme - nach § 453 Abs. 2 StPO auf die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit beschränkt ist (OLG Nürnberg NStZ 1999, 158 f.; vgl. OLG Celle NStZ 1983, 430 f.; OLG München NStZ 1988, 524; OLG Köln StV 1995, 476, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 327 f.; OLG Nürnberg NStZ 1999, 158 f.; SK-Paeffgen zu § 453 Rn 17).